Bemessung von konventionellen Belebungsanlagen
Die Bemessung von Belebungsanlagen mit design2treat kann basierend auf den folgenden Bemessungsansätzen erfolgen:
Die Phasenseparationsstufe kann als konventionelle Nachklärung nach den DWA Arbeitsblättern A 131 von 1991 und 2000 oder als Membranbelebungsanlage nach den Empfehlungen des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) ausgelegt werden.
Die Dimensionierung erfolgt mittels Bemessungswerten, die anhand der eingegebenen Überwachungswerte vom Programm vorgeschlagen werden. Hier können sowohl die Vorgaben des Landesamtes NRW (LANUV NRW) übernommen, als auch frei gewählte Bemessungswerte angesetzt werden. Für Dimensionierungen im internationalen Raum kann nach der Richtlinie des Rates über die Behandlung von kommunalem Abwasser 91/271/EWG sowohl auf 24-h-Mittelwerte als auch auf Jahresmittelwerte bemessen werden.
Phosphorelimination
Für die Phosphorelimination können verschiedene Fällmittel wie Fe-Salze, Al-Salze oder auch benutzerdefinierte Fällmittel sowie verschiedene Ansätze zur biologischen Phosphorelimination (nach DWA, BOLL, WENTZEL) angesetzt werden.
Membrantechnik
Um der wachsenden Bedeutung von Membranbelebungsanlagen in der Abwasserbehandlung Rechnung zu trage, wurde ein Tool zur Bemessung von Membranbelebungsanlagen entwickelt und in design2treat implementiert.
Die Bemessungsgrundlagen zur Auslegung von Membranbelebungsanlagen in design2treat basieren auf dem DWA-Arbeitsblatt A 131 bzw. dem Hochschulgruppenansatz und auf den Empfehlungen aus dem vom Umweltministerium NRW veröffentlichten Bericht „Abwasserreinigung mit Membrantechnik" (MUNLV, 2003). Dieser auch als „Membranhandbuch" bezeichnete Bericht enthält konkrete Vorschläge bzw. Vorgaben zur Bemessung von Membranbelebungsanlagen. Gemäß den Vorgaben des Membranhandbuchs ist im Gegensatz zu der Bemessung konventioneller Belebungsstufen:
Ferner wird berücksichtigt, dass im Rahmen einer Bemessung gemäß dem DWA-Arbeitsblatt A 131 oder dem Hochschulgruppenansatz mit der Eingangsgröße eines Feststoffgehaltes (TSBB) von 12 bis 16 g/l die geforderte Mindestdurchflusszeit von 6 h durchaus unterschritten werden kann. In diesem Fall ist jedoch das zuvor errechnete Belebungsbeckenvolumen maximal um 50 % zu vergrößern. Um zukünftigen Entwicklungen und neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Bemessung von Membranbelebungsanlagen Rechnung zu tragen, können die Bemessungsvorgaben in design2treat variabel bestimmt werden.
Die Ergebnisse der Bemessung einer Membranbelebungsanlage mit design2treat beschränken sich nicht nur auf die Ausgabe der erforderlichen Beckenvolumina, sondern beinhalten auch Empfehlungen zur Aufteilung der Volumina wie zum Beispiel die Größe des variabel belüftbar zu gestaltenden Volumens oder eines gegebenenfalls erforderlichen Ausgleichvolumens. Ferner können in Abhängigkeit der entsprechenden Herstellerangaben das für die Membran notwendige Volumen und die zur Membranspülung notwendige Luftmenge ermittelt werden.